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Beschluss der Vereinsgemeinschaft vom 14.05.2002:
Nutzung des Vereinsheimes Eyershausen
Grundsätzlich soll das Vereinsheim nur von den Vereinen genutzt werden.
Eine private Nutzung soll nach Möglichkeit nur erfolgen, wenn für diesen Zweck das Sportheim nicht zur Verfügung steht, (z.B. Terminüberschneidung, Personenzahl o.ä ).
Für gesellige Veranstaltungen mit Bewirtung durch den jeweiligen Benutzer wird folgendes Nutzungsentgelt je Tag erhoben:
Vereine der Vereinsgemeinschaft Rest
Kleinere Veranstaltungen bis 5 Stunden 50,-- 80,--
Veranstaltungen über 5 Stunden 60,-- 90,--
Heizung (soweit erforerlich) 20,-- 20,--
Reinigungspauschale 15,-- 15,--
Die Reinigung der benutzten Räume übernimmt die Vereinsgemeinschaft.
Die benutzen Räumlichkeiten sind besenrein zu übergeben.
Die Getränke sind über die Vereinsgemeinschaft zu beziehen, Berechnung, Einkaufspreis zuzüglich eines Zuschlags von 20 %.
Die Nutzung des Geschirrs ist im Mietpreis enthalten.
Zerbrochenes, beschädigtes Geschirr ist zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.
Das benutzte Geschirr muss ordnungsgemäß gespült, getrocknet und wieder in die Schränke eingeräumt werden.
Der Kühl- und Gefrierschrank sowie die Schülmaschine müssen nach Ende der Nutzung ausgeräumt und abgeschaltet werden.
Die Türen dieser Geräte müssen danach geöffnet bleiben. Geschirr und sonst.
Inventar darf nicht ohne Genehmigung mitgenommen werden. Bei anderen Veranstaltungen wie z.B. Versammlungen u.ä. übernimmt die Bewirtung die Vereinsgemeinschaft.
Für sonstige Nutzungen, bei denen kein Ausschank erfolgt, wird das Nutzungsentgelt jeweils gesondert festgelegt. |